Schöner Ausblick e.V. bedauert in einer Stellungnahme zum Windkraft-Mediationsentwurf, dass in dem Mediationsverfahren eine wertvolle Chance zur Beilegung vorhandener Konflikte vertan wurde. Ein wesentlicher Mangel des Verfahrens sei, dass überhaupt nicht alle Konfliktparteien Vertragspartner der Mediation waren. „Das RP Kassel ist mit seinen unmittelbar angrenzenden Flächen direkt betroffen von den Windkraft-Planungen sowohl der Stadt Alsfeld als auch des RP Gießen. Ein vom Land Hessen initiiertes und bezahltes Mediationsverfahren sollte selbstverständlich über die im Konfliktbereich verlaufenden Gebietsgrenzen hinweg ALLE Parteien zusammenführen. Das RP Kassel hingegen war zwar mit einem Vertreter bei den Sitzungen anwesend, seine angrenzenden, von Windkraftplanungen betroffenen Flächen sind aber nicht Gegenstand der Mediation, obwohl selbst bei Annahme des Mediationsvorschlages durch die Flächen des RP Kassel im Norden Hattendorfs undElbenrods ein regelrechter kilometerlanger Anlagenriegel droht“, so die Vorstandsmitglieder Dr. Sachiko Scheuing und Gerd Ochs.

Inakzeptabel sei ferner das Unterschreiten des Abstandskriteriums 1.200 m der WKAen zur Wohnbebauung, das als Schutzmechanismus für Anwohner in der Entwicklung des städtischen Teilflächennutzungsplanes erarbeitet wurde und von Schöner Ausblick „bei größten Bedenken gerade noch so mitgetragen werden konnte“. Ein einigermaßen wirksamer Schutz bräuchte mindestens die 10-H-Regelung, also die zehnfache Gesamthöhe. Bei 208 m hohen Anlagen wie den geplanten im Immichenhainer Wald bedeute ein vom RP Gießen berücksichtigter Abstand von nur einem Kilometer nicht einmal die 5fache Anlagenhöhe, so Schöner Ausblick. Damit wäre ein Eckpfeiler des städtischen Konzeptes, das in einem vorbildlichen Miteinander aller Fraktionen, der Verwaltung und der Bürger im besten Sinne demokratisch legitimiert ist, aufgegeben. „Würde man in der Dick von der 1.200 m-Abstandsforderung abweichen, hätte dies eine verheerende Signalwirkung und man müsste das Kriterium ggf. auch bei anderen Flächen aufgeben. Faktisch steuert dann nicht mehr die Stadt Alsfeld die Flächenauswahl, sondern wir wären wieder fremdbestimmt – gerade das sollte vermieden werden. Ein Mediationsergebnis ist demzufolge für uns nur tragbar, wenn das Kriterium von 1.200 m beachtet wird und so die entstehenden Belastungen einigermaßen sozialverträglich gestaltet werden. Ein Abstand von 1.200 m wäre auch für den Bereich „Dick“ möglich und für den Projektierer trotz einer Reduzierung von bisher 8 auf 6 Anlagen höchst lukrativ.

Wir fordern die nötige Flexibilität auch von RP Gießen und dem Projektierer, um das bisherige Mediationsergebnis zu modifizieren, dann wäre eine Zustimmung durchaus noch möglich. Als problematisch wird von unserem Anwalt allerdings auch der Umstand bewertet, dass die Mediation keine absolute Rechtssicherheit entfalten wird. Alle diese Argumente müssen angesichts der Tragweite des Vorhabens gründlich diskutiert und abgewogen werden. Am Ende dieses Prozesses sollten die Bewohner der angrenzenden Dörfer in einem Bürgerentscheid das letzte Wort haben können. So hätten die Stadtverordneten die Sicherheit, nicht über deren Köpfe hinweg zu entscheiden. Unser Slogan war von Anfang an: Zu nah, zu hoch, zu viele! Er ist angesichts der aktuellen Szenarien gültiger denn je!“, so Schöner Ausblick abschließend.

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