„Schöner Ausblick“ deckt auf: Skandalöses Gebaren der Oberen Naturschutzbehörde des RP Gießen auf der Zielgeraden des Genehmigungsverfahrens „Die Dick“

Der windkraftkritische Verein Schöner Ausblick e.V. ist entrüstet über das von ihm aufgedeckte Gebaren der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) des RP Gießen in der finalen Phase der Umweltverträglich­keitsprüfung (UVP) des geplanten Windindustrieparks „die Dick“. „Dass eine Behörde im Rahmen eines auch landesweit so bedeutsamen Genehmigungs­verfahrens derart brutal die verbrieften und verpflichtenden Vorschriften mit Füßen tritt und damit die Öffentlichkeitsbeteiligung Ad Absurdum führt, das ist ein starkes Stück und übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen“ so die Vorsitzende des Vereins, Dr. Sachiko Scheuing.

Was ist geschehen?

Im öffentlichen Erörterungstermin im Dezember 2015 im DGH Altenburg forderte der Verfahrensführer der Genehmigungsbehörde RP Gießen den Sachbearbeiter der ebenfalls beim RP angesiedelten Oberen Naturschutzbehörde auf, Stellungnahmen des Vogelschutz­beauftragten sowie des Fledermausbeauftragten des Vogelsbergkreises einzuholen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorliegenden naturschutzrechtlichen Gutachten und der dagegen erhobenen Einwendungen zu prüfen. „Diese Aufforderung ist in dem Wortprotokoll des Termins exakt so dokumentiert und lässt der ONB keinen Entscheidungsspielraum, sondern ist eine verbindliche Weisung“, so Schöner-Ausblick-Pressesprecher Gerd Ochs. „Da wir die Stellungnahmen der beiden Beauftragten nach wie vor nicht vorgelegt bekamen, unsererseits aber nun die letzte Frist zur Vorlage von eigenen Stellungnahmen haben, wurde von unserer Seite beim Vogelschutzbeauftragten Axel Rockel Nachfrage gehalten. Ergebnis: ihm liegen  die Unterlagen  bis heute nicht vor. Es ist auch nicht absehbar, ob sie noch vor dem Termin der Genehmigung vorliegen werden und damit überhaupt eine Gelegenheit zur Stellungnahme besteht. „Im elektronischen Zeitalter, wo wir in völliger Selbstverständlich­keit mit dem Verfahrensführer und sogar der bauantragstellenden Firma sämtliche Korrespondenzen per Email führen und wissen, dass alle Unterlagen wie Gutachten und Kartierungen elektronisch vorliegen, ist so eine Aussage der ONB ein trauriger Witz. Mit anderen Worten: die ausstehenden Stellungnahmen, in denen offenbar von der ONB die Bestätigung der von uns vorgetragenen Genehmigungs­hinderungsgründe befürchtet wird, sollen verhindert werden oder zumindest so spät eingehen, dass sie vom Verfahrensführer nicht mehr beachtet werden können und damit eine Baugenehmigung unvermeidbar ist“, so Dr. Scheuing und Ochs. „Unsere vielfältigen Einwendungen blieben bisher praktisch völlig unbeachtet. Die aufgezeigte Trinkwasser­gefährdung, Mängel bei den Schallgutachten und eine sachgerechte Berücksichtigung streng geschützter, vor Ort vorkommender Tierarten wie Haselmaus, Rotmilan, Wespenbussard und Kolkrabe werden einfach ignoriert – so ist die UVP eine Farce und damit die ganze Mediation im Ergebnis wertlos. Versprochen wurde den Bürgern ein ordnungsgemäßes und ergebnisoffenes Genehmigungsverfahren. Taschenspielertricks und Rechtsbeugung sind eher Begriffe, die uns angesichts der neuen Erkenntnisse bilanzierend einfallen. Unsere Forderung kann nur lauten: die genannten Stellungnahmen der Beauftragten sind selbstverständlich noch einzuholen und unsere Einwendungen sachgerecht zu prüfen. Beim jetzigen Stand wäre eine Baugenehmigung die Belohnung für das skandalöse Verhalten der ONB!“, so Schöner Ausblick abschließend.

 

Dieser Artikel wurde auch an die entsprechenden Medien der Region versandt. Die OZ hat heute (06.02.2016) bereits reagiert und veröffentlicht >>>>> 20160206_OZ_Kein Entscheidungsspielraum

Ebenfalls hat die Alsfelder Allgemeine (allerdings leider in stark verkürzter Form) >>>>>> 2016-02-06 AA PM

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