Nachdem per Bescheid vom 12.03.2013 das Regierungspräsidium Gießen den Alsfelder Teil-Flächennutzungsplan Windenergie abgehnt hat, hat die Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2013 einstimmig beschlossen, dagegen Klage zu erheben.

Der Verein „Schöner Ausblick“ e.V. begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich!

Durch die Nichtgenehmigung des Alsfelder Plans durch das Regierungspräsidium stellen sich aus Sicht der Bürger weiterhin folgende Fragen:

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  • Warum missachtet das RP Gießen nach wie vor den Willen der überwiegenden Mehrheit der Betroffenen Bürger?
  • Warum weigert sich das RP Gießen nach wie vor, die konstruktive Arbeit der Stadt Alsfeld und des Vereins „Schöner Ausblick“ anzuerkennen?
  • Warum gibt es nach wie vor keinerlei erkenbare Zeichen des RP Gießen, mit der Stadt Alsfeld und dem Verein „Schöner Ausblick“ nach GEMEINSAMEN Lösungen zu suchen?
  • Warum müssen sich die Alsfelder Politik und die Alsfelder Bürger vom RP Gießen vorwerfen lassen, dass ihr Engagement für die Energiewende in keinster Weise ausreichend ist? Der Alsfelder Teil-Flächennutzungsplan weist immerhin deutlich mehr als 2% des Stadtgebietes als Windvorrangfläche aus. Das ist mehr, als alle Parteien im gemeinsamen hessischen Energiegipfel auf Landesebene für die Umsetzung des gemeinsamen Energieziels (2% der Landesfläche) vereinbart haben. Im Vogelsberg stehen heute bereits 80% aller mittelhessischen WKA.

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[title size=“2″]Die Alsfelder und die Vogelsberger sind keine Bürger 2. Klasse![/title]

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