Die Gegner freuen sich über einen Erfolg, bei der Stadtverwaltung verursacht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel zu den Windgunststandorten Schwabenrod und Elbenrod-Hattendorf gewisse Erleichterung: Demnach beschied das Gericht im Eilverfahren, dass die Veränderungssperre der zur Aufstellung beschlossenen Bebauungspläne Alsfelds nicht rechtswidrig sei – und Bestand haben.

Oberhessische Zeitung, 10. Juni 2010

http://www.oberhessische-zeitung.de/lokales/alsfeld/9003578.htm

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