Alsfeld (pm). Wie Bürgermeister Ralf A. Becker mitteilt, hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel eine erste Entscheidung zu Gunsten der Stadt Alsfeld gefällt. Die Veränderungssperre für den Standort Eudorf/Elbenrod hat weiter Bestand. Im Entwurf des Regionalplans für Mittelhessen sind im Stadtgebiet Alsfeld umfangreiche Flächen zur Nutzung von Windenergie vorgesehen. Änderungswünsche der Stadt Alsfeld hat die Regionalversammlung bis heute nicht berücksichtigt. »Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb«, so Bürgermeister Becker »für die fraglichen Gebiete in Schwabenrod und Eudorf/Elbenrod Veränderungssperren beschlossen. Das haben wir getan, um die Ansiedlung von Windkraftanlegen mit Mitteln der Bauleitplanung zu steuern. Wir müssten sonst befürchten, dass an den städtischen Gremien vorbei durch Einzelbauanträge Fakten gesetzt werden.«
Alsfelder Allgemeine, 10. Juni 2010