Zum Windpark „Die Gleiche“ hier ein UPDATE zum aktuellen Sachstand:

Wie bereits auf dieser Seite berichtet, sind nach der vom RP erteilten Baugenehmigung zum Windpark „Die Gleiche“ bei Immichenhain gegen diese Entscheidung insgesamt vier Klagen beim Verwaltungsgericht Kassel eingereicht worden. Drei Kläger sind Privatpersonen, eine Klage stammt von der Stadt Alsfeld, die durch den Bau besonders auch die gesundheitlichen Interessen der Einwohner in Hatttendorf beeinträchtigt sieht (Stichwort: Trinkwassergefährdung durch Schwermetallbelastung).  Dabei stützt sich die Stadt nicht zuletzt auf das Gutachten des Dipl. Biologen Kiffel, das die Bürgerinitiative in Auftrag gegeben hatte.

Ungeachtet des rechtlichen Risikos wurde am 01.10.2015 im betreffenden Waldstück mit der Rodung begonnen. Artikel HNA 01.10.2015 und Artikel NH24.de vom 01.10.2015

Bis zum heutigen Tage (14.10.) sind fünf der sechs geplanten Flächen nahezu komplett bearbeitet. Auch spricht die Bauankündigung (s.u.) nur von fünf Anlagen – obwohl 6 in der Baugenehmigung beinhaltet waren. Auch das wirft Fragen auf –

Interessant sind in diesem Zusammenhang allerdings die mehr und mehr bekannt werdenden Veränderungen bei den verantwortlichen/handelnden Akteuren:

  1. Die komplette Projektierung wird jetzt federführend von der EAM Natur durchgeführt.
  2. Die Energiegenossenschaft  hat sich dahingegen komplett aus der aktiven Bearbeitung des Projektes zurück gezogen. Auf der Homepage der Genossen wird hierfür lediglich lapidar angeführt, dass die relativ späte Erteilung der Genehmigung Änderungen in der Vorgehensweise erforderlich gemacht hat. Damit die Baumaßnahmen planmäßig fortgeführt werden könnten, würde die EAM Natur weiter in Vorleistung gehen. Die Energiegenossenschaft würde alle notwendigen Vorbereitungen treffen, um die Bürgerbeteiligung im kommenden Jahr umzusetzen. Bedenkt man, was seitens der Herrschaften im Vorfeld für ein medialer Aufwand betrieben wurde, erscheint dies ein recht kleinlauter Abschied durch die Hintertüt zu sein. Auch das fast schon verzweifelte Werben um Anleger lässt den Schluss zu, dass hier vermutlich deutlich weniger potenzielle Geldgeber Interesse bekundet haben, als erwartet und notwendig! Interessant dürfte auch sein, wie die Mitglieder die Tatsache bewerten, dass diese Entscheidung komplett ohne ihre Einbindung geschehen ist.  UPDATE – UPDATE – UPDATE: Am 16.10. ist einigen Mitgliedern der Energiegenossenschaft eine E-Mail zugegangen, in dem der Vorstand über den geänderten Sachverhalt informiert. Dieses Schreiben beinhaltet nahezu  wortwörtlich den Text der Erklärung auf der Homepage. Bestimmt zufällig ist es auch, dass diese Mail kurz nach dem unter 4. erwähnten Pressebericht verteilt wird, in dem Ottrauer Gemeindegremien die mangelhafte Informationspolitik kritisieren. Ebenfalls kommt die mail nahezu unmittelbar nach der Ersteveröffentlichung dieses Artikels am 14.10. Und dass wir zudem eine Pressemitteilung mit einem ähnlichen Inhalt an die HNA gegeben haben, diese bis heute (eine Woche nach dem sie verschickt wurde) noch nicht veröffentlicht ist und stattdessen die Mail kurz darauf erscheint, ist sicherlich auch nur ein Zufall…..   (Hier die Pressemitteilung der BI >>>>>> PM Parlament Ottrau – Wettlaufer)
  3. Das Gemeindeparlament Schrecksbach hat – auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses – in seiner Sitzung am 01.10.2015 die Gründung der GmbH und die Beteiligung mit dem Kauf eines Windrades abgelehnt.  Damit fällt ein weiterer Investor weg!
  4. Im Zuge dessen hat die Gemeinde Ottrau das Thema gar nicht erst auf die Tagesordnung gesetzt. Bürgermeister Miltz versucht dies positiv auszulegen – laut ihm hat die Gemeinde jetzt Zeit und kann entspannt abwarten, was passiert. Politisches Kalkül aus unserer Sicht – aktuell hätte er voraussichtlich auch keine Mehrheiten im Parlament gefunden. Das ihm ein scharfer Wind hinsichtlich der gesamten Angelegenheit entgegen weht, wird durch kritische Nachfragen der CDU-Fraktion deutlich, die das Projekt als gescheitert bezeichnet und Aufklärung gewisser Sachverhalte fordert (Siehe dazu Bericht in der HNA vom 05.10.2015) .

Interessant bleibt die Fragestellung, ob die EAM Natur wirklich weiter voll umfänglich in Vorleistung geht. Die Rodungen waren in der dafür freigegebenen Zeit (Oktober – Februar) notwendig, um sich später Handlungsfreiheit zu erhalten. Hier handelt es sich aber um den finanziell geringsten Aufwand. Ob die weiterführenden Investitionen (in Wegebau, Betonieren des Fundamentes usw.) vor dem Hintergrund der schwebenden Klagen getätigt werden, bleibt abzuwarten.

Dass die EAM Natur trotz der unsicheren Rechtslage, dem damit verbundenen, wirtschaftlichen Risiko und dem bekannten Gefährdungspotenzial (z.B. für das Trinkwasser in Hattendorf) auf den Baubeginn beharrt, hat seitens der BI Unverständnis hervorgerufen. Dies wurde u.a. in einem Interview mit der OZ auch kommuniziert:   20151005_oz_die Gleiche EAM kündigt Baubeginn an

Hier zudem einige Bilder vom Rodungsbeginn:

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