Das Genehmigungsverfahren des Regierungspräsidiums Kassel für den Windpark „Die Gleiche“ mutiert immer weiter zum Witz! Wie der HR 4 in einem Rundfunkbeitrag am 11.08. veröffentlicht hat, wurde der Bau der sechs Windkraftanlagen nur mit massiven Auflagen genehmigt. So müssen laut HR die Windräder im Zeitraum März bis Oktober bei eintretender Dunkelheit abgeschaltet werden. Dies diene dazu, die in der Region beheimateten Fledermausarten zu schützen. Die Kosten für die Ausfälle sind – laut HR-Recherche – durch den Betreiber zu tragen. Wie sich dies auf die – eh sehr optimistisch berechneten – Erträge des Projektes auswirkt, bleibt abzuwarten. Interessierte Investoren sollten auf jeden Fall die Energiegenossenschaft hinsichtlich einer korrigierten und angepassten Wirtschaftlichkeitsberechnung anfragen. Dies gilt im besonderen Maße für die beiden Kommunen Schrecksbach und Ottrau, die ja jeweils ein Windrad erwerben wollten. Ebenfalls interessant wird sein, ob und wie die finanzierenden Kreditinstitute auf diesen geänderten Sachverhalt reagieren und ggf. eine Neubeurteilung der Finanzierungsrisiken vornehmen werden!
Den Rundfunkbeitrag finden Sie hier (Minute 00:00 – ca. 01:10):