Betrifft: „Ein Bebauungsplan für die Windkraft…“ OZ vom 24. Juli


Dank der ausführlichen Berichterstattung der OZ über die Aktivitäten der Bürgerinitiativen dürfte inzwischen ein Großteil der hiesigen Bevölkerung auch auf die Problematik dieser Form der Erneuerbaren Energie aufmerksam geworden sein.

Es bedarf allerdings der Richtigstellung, dass unser Pressesprecher Martin Pahl nicht die verbindliche Einhaltung der 1000-Meter-Regel gefordert hat. Bei Anlagen der hier geplanten Größe ist nämlich selbst dieser Abstand zu gering, um Gesundheitsbeeinträchtigungen ausschließen zu können. Daher gilt in anderen Bundesländern, die bereits mehr Erfahrungen mit sehr großen Windkraftanlagen sammeln konnten, eine Abstandsregelung von 1500 Metern zur Wohnbebauung.

Über diesen Abstand von 1500 Metern liegt daher auch eine Petition beim Deutschen Bundestag vor. Die Bürokratie in Hessen tut sich offenbar schwer, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten.

Die bisherige Maßnahme des Parlaments, die Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit zugehöriger Veränderungssperre, die nun auch die Grundstücke betrifft, die nicht von der ersten Veränderungssperre aus September 2009 erfasst werden, kann nur dann ein wirksamer Schutz der Bürger sein, wenn ergänzend auch die Beschlussfassung des Stadtparlaments über einen, die Windenergie steuernden, Flächennutzungsplan für Alsfeld folgt. Nur damit können die Veränderungssperren auch rechtssicher gemacht werden, so dass die Aussichten für ein eventuelles Normenkontrollverfahren schon gar nicht mehr so schlecht sind.

Nur über diesen Weg kann der unzumutbaren Belastung Alsfelds und seines Umlandes durch den Regierungsplan Mittelhessen, sofern ihm die Landesregierung zustimmen sollte, wirksam begegnet werden.

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