Auch der Ortsbeirat aus Elbenrod hat eine Eingabe im Rahmen der 1. Offenlegung des Teil-Flächennutzungsplanes der Stadt Alsfeld abgegeben:

Hier: im speziellen Steinfirst Sonderbauflächen-Nr. 8-11 gem. Übersicht der Planflächen

Windräder mit einer Höhe von 200 Metern in der Steinfirst sind eine Zerstörung unserer schönen Naturlandschaft und würden unser Ortsbild negativ beeinträchtigen. Weiterhin ist zu bedenken, dass der Wert der Grundstücke und der bereits vorhandenen Immobilien im Ortsteil bis zu 30% sinken könnten und so alle Anwohner unverhältnismäßig belasten würden. Wer möchte außerdem abends im Garten sitzen und den Anblick der roten Blinklichter an den Windrädern genießen, die bei den Anlagen von 200m Höhe natürlich vorgeschrieben sind. Hinzu kommt noch der Lärm der Windkraftanlage durch die Wind-, Flügel und Antriebsgeräusche, die je nach Windlage im Ortskern extrem zu hören wären.

Überall werde darüber hinaus auf die ökologische Bedeutung des Waldes als Wasserspeicher (die Steinfirst ist von zahlreichen Quellen durchzogen) und CO2-Kompensator hingewiesen. In der Steinfirst soll nun für den Bau der Anlagen eine sehr große Fläche Wald vernichtet und damit für viele Tiere und Pflanzen unbewohnbar gemacht werden. Durch die geplanten Windkraftanlagen müssten enorme Flächen Wald gerodet werden. Dies würde auch riesige Angriffsflächen für Windwurf bieten.

Die Rodungsfläche je Windkraftanlage beträgt ca. 2400 Quadratmeter, davon 1200 m² (25 auf 48 Meter) im Bereich des Fundaments und ca. 1200 m² als Kran-Aufstellfläche. Die Montagefläche wird nach Abzug der Baumaschinen zwar wieder bepflanzt, jedoch mit einer max. Höhe von 5 m.

Grunddaten für den Ausbau:

Fundamentfläche ca. 250- 400 qm
Montagefläche ca. 300 – 800 qm
Befahrbarkeit: 6 t Achslast
Stützdruck: je nach Komponente
Kranfläche ca. 800 – 1200qm
Befahrbarkeit: 12 t Achslast
Stützdruck: 250-300 N/m²
Zufahrt Befahrbarkeit: 12 t Achslast

Es wird damit augenfällig, wie groß ein Kahlschlag der Steinfirst sein würde. Es würde im erheblichen Umfang ein völlig intaktes, weitgehend Natur belassenes Waldgebiet, mit einem über 100-200jährigen Eichen-Buchenwald den Baumaßnahmen geopfert werden.

Durch Temperaturunterschiede und Rauigkeit des Untergrundes besteht die Gefahr für höhere Turbulenzen, größere Abstände zwischen den WEA sind dringend notwendig
Auch das Vorkommen von geschützten Tieren in der Steinfirst wie der Rote Milan und insbesondere Fledermäuse, sowie vorbeiziehende Kraniche stellen den Standort in Frage.

Diese Projekte müssen vor der Genehmigung einer gründlichen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Sie dürfen nur genehmigt werden, wenn die Prüfung ergeben hat, dass die Erhaltungsziele für das Gebiet nicht gefährdet werden. Alle wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der EU-Mitgliedstaaten heimisch sind, stehen unter dem Schutz der Vogelschutzrichtlinie und ergänzend dazu der Habitatrichtlinie. Beide Richtlinien fordern sicherzustellen, dass jedes Projekt im Hinblick auf seine Auswirkungen auf Vogelarten geprüft wird.

Wir bitten um Beauftragung des Planungsbüros, in Bezug auf die Standortwahl, Planung, Konzipierung, Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt von Gutachtern prüfen zu lassen.
Insbesondere sind die Behörden verpflichtet, die Fledermausvorkommen und die brütenden Vögel zu erheben.
Soll hier auf Biegen und Brechen ein ökonomisch fragwürdiges und ökologisch schädliches Projekt gegen den breiten Widerstand der Elbenröder Bevölkerung mit der Brechstange durchgesetzt werden? Die Steinfirst gilt offenkundig für die Windindustrie und ihrer Lobby in Politik und Wirtschaft als Präzedenzfall für die flächendeckende Verheerung unserer Mittelgebirgskuppen durch fernsehturmhohe, grell blitzende Riesenrotoren.

Rotmilan
Im der Steinfirst ist im Jahr 2010/2011 ein besetzter Rotmilanhorst nachgewiesen worden. Nach der Kategorisierung der avifaunistisehen Bewertungsstufe entspricht dies der höchsten Stufe 4, die die Nutzung für Windkraft ausschließt (siehe unten).

Speziell hervorgehoben wurden Rotmilan und Schwarzstorch, weil Deutschland bzw. Hessen große Teile der Weltpopulation beherbergt und weil bei der ersten Art mit Abstand die meisten Vogelschläge an Windenergieanlagen bekannt geworden sind, und bei der zweiten Art infolge von Meideeffekten Horstaufgaben bekannt geworden sind, die aufgrund des sehr geringen Brutbestandes von 50-85 Paaren sehr schnell Populationswirksamkeit entfalten können. Diese beiden Arten erhielten daher als einzige zwei Brutvogelarten einen artspezifischen Gewichtungsfaktor von „4“.

Zitat Auszug aus: Lokalisation von Ausschlussflächen für Windenergienutzung in Hinblick auf avifaunistisch relevante Räume im Bereich des Regierungspräsidiums Kassel (Nordhessen) im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel Hungen, Juni 2008

Stufe: 4 Gebiete mit höchster AB
Beschreibung der Avifaunistischen Bedeutung (AB): und/oder spezieller Ausstattung
Bewertung des Gefährdungspotenzials (GP) im Hinblick auf WEA: GP sehr hoch; Gefährdungen
Empfehlung im Hinblick auf WEA: Ausschlussfläche für Windenergieanlagen; artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sehr wahrscheinlich bei mehreren Arten gegeben.

Kranich

Der Kranichzug findet jedes Jahr über dem Höhenrücken Steinfirst Elbenrod/Eudorf/Hattendorf statt. An mehr als 10 Tagen im Oktober/November wurden z.B. bei Zufallsbeobachtungen weit mehr als 500 Tiere gezählt. Die geschätzten Flughöhen lagen dabei zwischen 100 und 350 Metern. Die geplanten Windenergieanlagen werden Höhen bis 200 Meter erreichen und genau im rechten Winkel zu der Hauptzugrichtung der Kraniche stehen. Rastende Kraniche wurden in den Wiesen Biegenmühle – zwischen Berfa und Elbenrod beobachtet.

Fledermäuse

In dem Waldgebiet Steinfirst ist die Bechsteinfledermaus angesiedelt ist. Dort ist nachweislich auch die Wochenstube existent. Nach der Bundesartenschutzverordnung ist die Bechsteinfledermaus „streng geschützt“. In der Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie fand sie Aufnahme im Anhang II, in dem Tier- und Pflanzenarten stehen, deren Vorkommen bzw. Lebensräume im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 zu erhalten sind.

Naturschutzpolitische Auswirkungen

Trotz der schon früh vorgetragenen Bedenken gegen die Windkraftplanung in der Steinfirst wird seit mehr als 6 Jahren vom Regierungspräsident Gießen an dem Projekt festgehalten. Mögliche Alternativstandorte (z.B. Homberg) werden abgelehnt. Weitere Firmen haben ein Interesse an diesem Projekt. Daher ist davon auszugehen, dass der Druck auf Waldflächen in Zukunft deutlich steigt und auch in naturschutzfachlich wertvolle Flächen (Steinfirst) vorgedrungen wird.

Fazit

1. Der an Windrädern überproportional oft zu Tode kommende Rotmilan hat in der Steinfirst eine Brutstätte
2. Der Kranichzug findet über dem Höhenrücken Steinfirst Elbenrod/Eudorf/Hattendorf statt. Dabei liegen die Flughöhen teilweise auf Kollisionskurs mit den Anlagenhöhen.
3. Im Gebiet leben besonders bedrohten Fledermausarten wie die Bechsteinfledermaus.
4. Die Anwendung der avifaunistisehen Klassifizierung führt zur höchsten Stufe 4 und damit zum Ausschluss der Windenergienutzung an diesem Standort.
5. Erhaltung des Landschaftsbildes und -charakters einschließlich der Eignung für den Fremdenverkehr
6. Erhaltung störungsarmer, ruhiger Landschaftsbereiche
7. Interesse der Öffentlichkeit am Schutz der Natur, insbesondere an der Erhaltung des Waldes und Sicherung seiner Funktionen

Fazit:

Keine Windräder in der Steinfirst!

Letztlich sind die Lärmbelästigung, die je nach Wetterlage auftritt, die Brandgefahr für den Wald durch die Windräder und Eiswurf von den Rotoren bis in etwa 400 Meter weitere Argumente gegen den Bau der Anlagen.

Wir sind für erneuerbare Energien, aber nicht um (und für) jeden Preis und schon gar nicht zum Preis einer dann zerstörten Naturlandschaft. Wegen seiner CO2-neutralen Produktion des Rohstoffes Holz und der Möglichkeit dieses Treibhausgas bei einer dauerhaften Holzverwendung langfristig zu speichern, sowie wegen der Vielzahl der von ihm ausgehenden Wohlfahrtswirkungen darf der Wald nicht zur bequemen Flächenreserve für Windkraftanlagen werden.

Ziel muss es sein, „WKA auf landschaftlich verträgliche Standorte mit ausreichendem Windangebot zu konzentrieren, um andernorts unverbaute Landschaften zu erhalten“. (Deutscher Rat für Landespflege 2006).

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