Kurz vor Weihnachten hat „Schöner Ausblick e.V. den Fraktionsvorsitzenden aller Parteien in Ottrau, Schrecksbach und Alsfeld eine Weihnachtsbotschaft zukommen lassen. In dieser  führt der Verein den kommunalen Entscheidungsträgern noch einmal die erschreckenden Vorgänge im Zusammenhang mit der Rodung in der „Gleiche“ vor Augen.

Folgend finden Sie den Originalbrief an die Gemeindevertreter in Ottrau – und Schrecksbach. Eine inhaltlich leicht abgeänderte – und auf die Empfänger angepasste – Version ist auch den Alsfelder Volksvertretern zugegangen: 

 

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzenden,

Kurz vor Weihnachten bitten wir Sie und Ihre Fraktion nochmals inne zu halten und sich in Ruhe unsere Gedanken zum aktuellen Stand des Windkraftprojektes in der Gleiche durchzulesen.

Anlass, diese Gedanken für Sie zusammen zu fassen, gab uns zuletzt die Vorgehensweise im Bereich Artenschutz zum Thema Haselmaus, die manche Frage aufwirft. Es zeigt sich, dass die Vorgehensweise der nordhessischen Genehmigungsbehörde(n) aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht mehr als nur bedenklich ist.

Die Haselmaus ist eine nach deutschem und europäischem Recht streng geschützte Art. Sie unterliegt dem strengen Regime der FFH-Richtlinie nach Anhang-IV, das heißt, sie ist sowohl innerhalb, als auch außerhalb von FFH-Gebieten streng geschützt. Es gelten die Störung-, Zugriffs- und Tötungsverbote nach §44 BNatSchG. Alle diese Verbotstatbestände wurden verwirklicht.

  1.  Es ist offensichtlich, dass man davon ausgehen musste, dass die Haselmaus im Gebiet des Windparks die Gleiche vorkommt. Dennoch ist eine Erhebung im Rahmen der Genehmigung zunächst nicht durchgeführt worden, es gab also keinen aktuellen Erkenntnisstand. Vielmehr hat man kurz vor Erteilung der Genehmigung nach dem BImSchG (29.07.15) einen Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreises (UNB) gestellt, die Art absammeln und umsiedeln zu dürfen. Diesem Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist mit Bescheid des Schwalm-Eder-Kreises vom02.07.2015 entsprochen worden. Ein abschließender Bericht hierüber ist erst zum 15.12.15 vorzulegen.
  2.  Der nunmehr bereits seit 03.11.15 vorliegende Kurzbericht über die Umsiedlung bezieht sich auf eine vorgesehene Regelung der Genehmigung nach dem BImSchG zum Artenschutz der Haselmaus, die so nicht zum Gegenstand der Genehmigung geworden ist. Der Schutz der Haselmaus selbst findet vielmehr, soweit für uns erkennbar, in der Genehmigung nicht statt. Das halten wir für rechtswidrig.
  3.  Naturschutzrechtliche Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von WEA werden überdies vom Konzentrationsgebot des § 13 BImSchG erfasst. Dies bedeutet, dass alle Genehmigungen/Ausnahmegenehmigungen etc. von einer Behörde im Gesamtzusammenhang zu behandeln sind. In einem rein naturschutzrechtlichen Verfahren erteilte Genehmigungen sind, zumal von der unzuständigen Behörde, unzulässig und daher rechtswidrig (z. B. VG Gießen, Beschluss vom 04.07.2013 – 1 L 1233/13.GI,juris).
  4.  Darüber hinaus setzt nach unserem Rechtsverständnis eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG denklogisch voraus, dass zunächst eine Verletzung der Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG vorliegt. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum eine erhebliche nachteilige Umweltauswirkung (§ 3 c UVPG) verneint werden konnte und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht bereits mit Blick auf die betroffene Haselmaus durchgeführt wurde. Die Vorprüfung, die offensichtlich in Unkenntnis der tatsächlichen Situation zur Haselmaus erfolgte, ist aus unserer Sicht damit auch notwendig fehlerhaft und damit rechtswidrig.

Wir wären dankbar, wenn Sie als kommunale Vertreter der Gemeinden Schrecksbach undOttrau sich kritisch mit dieser Thematik befassen würden und erkennen würden, warum eine Genehmigung des Windgebietes Gleiche ohne UVP nicht hätte erfolgen dürfen. Da eine UVP bereits früher beim Thema Grundwasser von den Behörden nicht für nötig erachtet wurde, bitten wir Sie auch nach der erfolgten Genehmigung, im Interesse der Bürger sich für eine transparente und ordnungsgemäße Umsetzung der Planungen einzusetzen.

Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam auch in einem persönlichen Gespräch das weitere Vorgehen der Kommunalpolitik zu erörtern. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

In diesem Sinne verbleiben wir mit den besten Wünschen für eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit

 

Mit freundlichen Grüßen,

S. Scheuing

namens des Vorstandes

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